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   VG Magdeburg, 25.02.2014 - 2 A 193/12   

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VG Magdeburg, 25.02.2014 - 2 A 193/12 (https://dejure.org/2014,7575)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 25.02.2014 - 2 A 193/12 (https://dejure.org/2014,7575)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - 2 A 193/12 (https://dejure.org/2014,7575)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Keine sachliche Unbilligkeit der Besteuerung von Sanierungsgewinnen bei der Gewerbesteuererhebung; Keine Bindungswirkung des sog. Sanierungserlasses für die Gemeinden

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 42.88

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß der Gewerbesteuer

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.02.2014 - 2 A 193/12
    Im übrigen ist bei Entscheidungen über einen Billigkeitserlass auch die Haushaltslage des Steuergläubigers angemessen zu berücksichtigen, was dazu führen kann, dass bei dem Erlass von Gemeindesteuern im Einzelfall strengere Anforderungen gestellt werden als bei dem Erlass von Bundes- oder Landessteuern" (BVerwG, Urteil vom 23.08.1990 - 8 C 42/88 - DVBl 1990, 1405 - 1408).

    Das bedeutet, die Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ermessensausübung ("nach Lage des einzelnen Falles unbillig") und die eigentliche Ermessensentscheidung fließen ineinander (vgl. Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, B. v. 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70 -, noch zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 131 Abs. 1 Satz 1 RAO; BVerwG, U. v. 23.08.1990 - 8 C 42.88 -).

  • BFH, 31.03.1982 - I B 97/81

    Ablehnung eines Antrags - Erlaß von Steuerschulden - Gefährdung der Existenz -

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.02.2014 - 2 A 193/12
    Das gilt insoweit, als die Verwertung der Vermögenssubstanz nicht die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz des Steuerpflichtigen zur Folge hätte (vgl. BFH, Beschluß vom 31. März 1982 - I B 97/81 - a.a.O. S. 531, Urteil vom 29. April 1981 - IV R 23/78 - BFHE 133, 489 ).

    Falls die Begleichung der Steuerschuld zu Einschränkungen in der Lebensführung der Eheleute führen würde, hätte auch sie dies entsprechend hinzunehmen (BFH, Beschluss vom 31.03.1982 - I B 97/81 - BStBl. II 1982, 530).

  • VG Magdeburg, 24.05.2012 - 2 A 122/10

    Gewerbesteuern: Sachliche Billigkeitsmaßnahmen beim sog. Sanierungsgewinn

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.02.2014 - 2 A 193/12
    Die allein theoretische Möglichkeit einer abweichenden Festsetzung des Steuermessbetrages durch das Finanzamt vermag die Bindungswirkung des Messbescheides nicht zu beseitigen oder einzuschränken (so aber im Ergebnis: VG Halle, Urteil vom 22.06.2011 - 2 A 122/10 -).

    In welchem Maße der sog. Sanierungserlass durch die Finanzämter im Bereich der Einkommenssteuer und unternehmensbezogenen Sanierungen weiterhin Anwendung findet, kann vorliegend dahinstehen, denn eine Befugnis zu Maßnahmen nach § 163 Satz 1 AO im Rahmen der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages ist sonach nicht (mehr) gegeben (so bisher aber u. a.: OVG Lüneburg, B. v. 01.04.2011 - 9 ME 216/10 - VG Magdeburg, Urteil vom 24.05.2012 - 2 A 122/10 - u. a. ).

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.02.2014 - 2 A 193/12
    Das bedeutet, die Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ermessensausübung ("nach Lage des einzelnen Falles unbillig") und die eigentliche Ermessensentscheidung fließen ineinander (vgl. Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, B. v. 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70 -, noch zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 131 Abs. 1 Satz 1 RAO; BVerwG, U. v. 23.08.1990 - 8 C 42.88 -).
  • BFH, 29.04.1981 - IV R 23/78

    Betriebsaufgabe - Billigkeitsgründe - Steuererlaß

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.02.2014 - 2 A 193/12
    Das gilt insoweit, als die Verwertung der Vermögenssubstanz nicht die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz des Steuerpflichtigen zur Folge hätte (vgl. BFH, Beschluß vom 31. März 1982 - I B 97/81 - a.a.O. S. 531, Urteil vom 29. April 1981 - IV R 23/78 - BFHE 133, 489 ).
  • BFH, 25.04.2012 - I R 24/11

    Sanierungserlass: Zuständigkeit für die abweichende Festsetzung des

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.02.2014 - 2 A 193/12
    Der Entscheidung des BFH vom 24.04.2012 - I R 24/11 - zufolge ist der sog. Sanierungserlass (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen vom 27.3.2003, IV A 6-S 2140-8/03, BStBl I 2003, 240) keine die Zuständigkeit des Finanzamtes begründende allgemeine Verwaltungsvorschrift i. S. v. § 184 Abs. 2 Satz 1 AO.
  • FG Köln, 24.04.2008 - 6 K 2488/06

    Steuererlass bei Sanierungsgewinnen; Besteuerung von Gewinnen aus einem

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.02.2014 - 2 A 193/12
    Es besteht deshalb ein Zusammenhang zwischen der Steuerpflicht des Gewinns aus dem Erlass der Schuld und dem Abzug des Verlustes aus der Entstehung der Schuld nach § 10d EStG (FG Köln U. v. 24.02.2008 - 6 K 2488/06 - ).
  • OVG Niedersachsen, 01.04.2011 - 9 ME 216/10

    Billigkeit einer Vollstreckung wegen einer Steuerforderung bei gewisser

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.02.2014 - 2 A 193/12
    In welchem Maße der sog. Sanierungserlass durch die Finanzämter im Bereich der Einkommenssteuer und unternehmensbezogenen Sanierungen weiterhin Anwendung findet, kann vorliegend dahinstehen, denn eine Befugnis zu Maßnahmen nach § 163 Satz 1 AO im Rahmen der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages ist sonach nicht (mehr) gegeben (so bisher aber u. a.: OVG Lüneburg, B. v. 01.04.2011 - 9 ME 216/10 - VG Magdeburg, Urteil vom 24.05.2012 - 2 A 122/10 - u. a. ).
  • VGH Hessen, 13.07.2010 - 5 A 1043/10

    Erlass der Gewerbesteuerschuld

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.02.2014 - 2 A 193/12
    Eigene Erwägungen kann das überprüfende Gericht nicht an deren Stelle setzen (so auch Hess. VGH, B. v. 13.07.2010 - 5 A 1043/10 -).
  • OVG Sachsen, 21.10.2013 - 5 A 847/10

    Gewerbesteuer, Erlass, Zuständigkeit, Sanierungsgewinn

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.02.2014 - 2 A 193/12
    Die Gemeinden sind bei der Prüfung des Erlasses von Gewerbesteuern aus Billigkeitsgründen auch nicht an die finanzgerichtliche Rechtsprechung gebunden, sondern haben eine eigene Ermessensentscheidung hierüber zu treffen" (SächsOVG, Beschl. v. 21.10.2013 - 5 A 847/10 -, juris Rn. 6; a. A. VG Halle, Urteil vom 22.06.2011 - 5 A 289/08 -, juris Rn. 34).
  • BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15

    Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF -

    Das Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg sieht ebenfalls keine Bindungswirkung des sog. Sanierungserlasses für die Gemeinden und hält die Ablehnung eines Steuererlasses aus Billigkeitsgründen unter Hinweis auf die Aufhebung des § 3 Nr. 66 EStG a.F. für ermessensfehlerfrei (Urteil vom 25. Februar 2014  2 A 193/12, juris).
  • VG Köln, 27.08.2014 - 24 K 2780/13

    Gewerbesteuerliche Auswirkungen von Sanierungsbemühungen bzgl. einer betriebenen

    vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 5 A 847/10 -, juris Rn. 6, 10 m.w.N.; VG Magdeburg, Urteil vom 25. Februar 2014 - 2 A 193/12 -, juris Rn. 28.

    vgl. (für die Körperschaftssteuer) BVerwG, Urteil vom 23. August 1990 - 8 C 42.88 -, juris Rn. 23; HessVGH, Beschluss vom 13. Juli 2010 - 5 A 1043/10 -, juris Rn. 18; VG Magdeburg, Urteil vom 25. Februar 2014 - 2 A 193/12 -, juris Rn. 26.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2016 - 4 L 97/15

    Erlass einer auf einen Sanierungsgewinn entfallende Gewerbesteuer

    Dabei bezog sie sich auch auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 25. Februar 2014 (- 2 A 193/12 MD -).

    Es reicht im Rahmen der Ermessensausübung jedoch nicht aus, wenn die Gemeinde bei der Ablehnung des Erlasses von Gewerbesteuern auf einen Sanierungsgewinn ohne weitere Abwägung allein auf den Wegfall des in § 3 Nr. 66 EStG a.F. enthaltenen Steuerprivilegs abstellt (so aber VG Münster, Urt. v. 21. Mai 2014 - 9 K 1251/11 - VG Magdeburg, Urt. v. 25. Februar 2014 - 2 A 193/12 -, jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch Nachweise zur damit übereinstimmenden Rechtsprechung einzelner Finanzgerichte in einem Vorlagebeschluss des BFH vom 25. März 2015 - X R 23/13 -, zit. nach JURIS).

  • VG Magdeburg, 22.02.2018 - 2 A 321/15

    Billigkeitserlass der auf einen Sanierungsgewinn entfallenden Gewerbesteuer

    Die Kommunen sind insoweit weder an den Sanierungserlass noch an das damit einhergehende Verhalten der Finanzverwaltung gebunden, sondern haben eine eigene Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. OVG LSA. U. v. 10.11.2016 - 4 L 97/15, zit. nach Juris, Rn. 21, VG Magdeburg, U. v. 25.02.2014 - 2 A 193/12, zit. nach Juris, Rn. 26; im Übrigen auch nach den Regelungen des Sanierungserlasses selbst, vgl. dort Rz. 15).
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